„Immer wenn jemand „Fragen kostet nichts“ sagt, fällt lachend irgendwo ein Anwalt vom Stuhl“
…gerne auch immer wieder gehört:
„ Es kommt darauf an……“
Rechtsanwaltskosten sind für viele Rechtssuchende ein großes Rätsel. Unsere Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) . Höhere Gebühren können aufgrund einer individuellen Honorarvereinbarung geschuldet werden.
Wichtig dabei ist aber zu beachten, dass eine Rechtsschutzversicherung regelmäßig nicht mehr als die RVG-Gebühren bezahlt.
Ansonsten richten sich die Gebühren im Zivilrecht nach dem Streitwert.
Der gute Anwalt klärt seinen Mandanten über die voraussichtlichen Kosten auf, denn es fallen Gutachterkosten , Gerichtsgebühren und manchmal auch Zeugengelder und sonstige Aufwandsentschädigung.
Eine Prognose zwischen Erfolgsaussicht und Kostenbeteiligung ist uns wichtig, denn bei ungewissem Ausgang eines Rechtsstreites macht uns keine Freunde, wenn der Mandant “ weinender Dritte“ ist. Daher ist manchmal auch die bittere Wahrheit eine Pille, die der rechtssuchende schlucken“ muss, auch wenn es seinem Gerechtigkeitsdrang widerspricht. Nicht der Weg ist das das gemeinsame Ziel, sondern der wirtschaftliche Erfolg für den Mandant. Denn: der Rechtsanwalt ist Dienstleister und bekommt sein Geld auch wenn der Rechtsuchende keine Kostenerstattung erhält oder nicht obsiegt.
Wie gesagt: Fragen kostet natürlich etwas… da manche von uns nebenbei ihren Unterhalt mit der Rechtsberatung verdienen: