Autounfall im Ausland: Wer zahlt den Schaden?
Wer für die Folgen eines Unfalls zahlen muss, ist eigentlich klar: der Verursacher. Das ist auch bei einem Unfall im Ausland nicht anders. Trotzdem gestaltet sich die Regulierung von Schäden oft langwierig. Je nach Land kann sie sich sogar über zwölf oder noch mehr Monate hinziehen. Ein weiteres Problem ist die gesetzlich vorgeschriebene Höhe des Schadenersatzes. Die richtet sich nämlich danach, wo es zu dem Zusammenstoß gekommen ist. Und in vielen anderen Ländern bewegen sich die Erstattungsbeträge bei Sach- und Personenschäden deutlich unter deutschem Niveau.
Problem: Umfang des Schadenersatzes
Wer im Ausland verunfallt, kann verschieden Situationen ausgesetzt werden und das hat Einfluss auf die Schadenregulierung und deren Umfang.
Kfz-Unfall im Ausland zwischen zwei Deutschen
Dann gilt das deutsche Schadenersatzrecht. Kommt es zu einem Rechtsstreit, findet der vor einem Gericht in Deutschland statt. Grundlage für die Verhaltensregeln bleiben allerdings die Vorschriften des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat.
Kfz-Unfall im Ausland zwischen einem Deutschen und einem EU-Ausländer
In diesem Fall zählt das Schadenersatzrecht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Dort müssen deutsche Unfallbeteiligte sämtliche Ansprüche anmelden. Um die Abwicklung kümmert sich der bereits erwähnte zuständige Schadenregulierungsbeauftragte. Rechtliche Auseinandersetzungen finden vor einem Gericht im Land des ausländischen Unfallgegners statt.
Kfz-Unfall im Ausland zwischen einem Deutschen und einem Nicht-EU-Ausländer
Es gilt das das Schadenregulierungsrecht des Landes, in dem es zu dem Unfall kam.
Schadenregulierungsbeauftragte im Ausland
Hierbei handelt es sich einen Versicherer der Auftrag der ausländischen Versicherung die Ansprüche mit dem KFZ Haftpflichtversicherer vermittelt.
Was wird im EU Ausland ersetzt:
Gutachter, Mietwagen, Nutzungsausfall, Anwaltskosten: Was steht Ihnen zu?
In jedem Land sind die Kosten, die geltend gemacht werden können, unterschiedlich. So werden Ausgaben für Anwalt und Gutachter oft nicht ersetzt, auch bei Mietwagen und Nutzungsausfall gelten andere Regeln.