Jeder sechste Deutsche hat bereits einmal einen Strafzettel im Ausland erhalten. Mangelnde Kenntnisse ausländischer Verkehrsregeln sind hierfür ebenso verantwortlich wie eine urlaubsbedingte Gelassenheit und Naivität.
Viele Touristen wähnen sich in Sicherheit und daher sind Ärger und Verunsicherung groß, wenn plötzlich ein Strafzettel aus Spanien scheinbar höhnisch winkend an der Autoschreibe flattert.
Grundsätzlich können Knöllchen aus Spanien entweder vom Staat, also der Dirección General de Tráfico (zu Deutsch: Generaldirektion Verkehr) oder von den jeweils zuständigen Stadtverwaltungen (spanisch: Ayuntamientos) ausgestellt werden.
Der Staat ahndet in der Regel Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Landstraßen und Autobahnen. Handelt es sich um einen Parkverstoß, wird zumeist die Gemeinde tätig. Wie auch in Deutschland besteht dann die Möglichkeit, den Bußgeldbescheid direkt zu zahlen oder Einspruch einzulegen.
In der Regel wird der Strafzettel aus Spanien direkt von einem spanischen Polizeibeamten ausgestellt und dem Verkehrssünder ausgehändigt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Betroffene dann als benachrichtigt.
Allerdings ist es nicht in allen Situationen möglich, einen Touristen, der beispielsweise geblitzt wurde, umgehend mit dem Bußgeldbescheid zu konfrontieren. In diesen Fällen erfolgt üblicherweise die Zustellung per Post.