Was tun, wenn ich Geschädigter bin
Im Zeitalter des Smartphones ist es hilfreich, Fotos vom Unfallort mit den genauen Schäden zu machen. Nach dem Unfall empfiehlt es sich, in einer ruhigen Minute einen konkreten Unfallbericht zu schreiben. Dies sollte unabhängig von der Aufnahme des Schadens durch die Polizei erfolgen. Und natürlich die Unfallstelle absichern. Man sollte nicht vergessen, dass man zunächst auch für Abschleppmaßnahmen Auftraggeber sein könnte, daher für den Fall der Fälle Notruf des Autoclub oder eigenen Haftpflichtversicherers bereithalten. Sonst kann es teuer werden.
Wie komme ich zu meinem Recht?
Bei unverschuldetem Autounfall hat man Anspruch auf Erstattung anwaltlicher Hilfe. Daher empfiehlt sich diese zeitnah in Anspruch zu nehmen. Wir sind für Sie unter Rufnummer 0178 6900068 auch außerhalb der Sprechzeiten ereichbar. Erfahrungsgemäß können dann schon die richtigen Maßnahmen in die Wege geleitet werden. So erhält man eine schnelle Einschätzung, vermeidet unter Umständen hohe Kosten. Bei unverschuldeten Unfällen haftet auch für die Anwaltskosten die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Was tun, wenn ich (vermutlich) der Schädiger bin …
Vorsicht: Dem Unfallgegener Informationen zur Person ermöglichen, sonst kann man sich strafbar machen (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Unverzüglich den Schaden der eigenen Versicherung anzeigen um nicht in Regress genommen zu werden. Gerade hier ist anwaltliche Unterstützung wichtig.